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   LAG Hessen, 11.02.2004 - 5 Ta 510/03   

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https://dejure.org/2004,69155
LAG Hessen, 11.02.2004 - 5 Ta 510/03 (https://dejure.org/2004,69155)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.02.2004 - 5 Ta 510/03 (https://dejure.org/2004,69155)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 5 Ta 510/03 (https://dejure.org/2004,69155)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hessen, 18.11.2009 - 9 TaBV 39/09

    Interessenausgleichsverhandlungen - Anwaltsvergütung - Gegenstandswert

    Für die Auseinandersetzung um die Beteiligungsrechte ist je zwanzig betroffene Arbeitnehmer einmal der Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festzusetzen (an die betroffene Arbeitnehmerzahl anknüpfend ebenso Hess. LAG, Beschlüsse vom 11. Febr. 2004 - 5 Ta 510/03 -, vom 20. Nov. 2003 - 5 Ta 399/03 - und vom 20. Nov. 2000 - 5 Ta 392/00 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01

    Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Anfechtung, Sozialplan,

    Bei dem Ausgangsverfahren, Anfechtung des Einigungsstellenspruchs, handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (so u.a. LAG Hamburg Beschluss vom 24.7.2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LAG Hessen Beschluss vom 11.2.2004 - 5 Ta 510/03 - zitiert nach juris), weshalb die Wertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 S. 2, 2. HS BRAGO zu erfolgen hat.
  • LAG Hessen, 17.03.2011 - 9 TaBV 59/10

    Kostentragungspflicht - Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung im

    Die Geschäftsgebühr berechnet sich aus einem Gegenstandswert von EUR 426.400 Für die Auseinandersetzung um die Beteiligungsrechte ist je fünf betroffene Arbeitnehmer einmal der Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festzusetzen (an die betroffene Arbeitnehmerzahl anknüpfend ebenso Hess. LAG Beschluss vom 27. Aug. 2009 - 9 TaBV 39/09 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 9; Hess. LAG Beschlüsse vom 11. Febr. 2004 - 5 Ta 510/03 -, vom 20. Nov. 2003 - 5 Ta 399/03 - und vom 20. Nov. 2000 - 5 Ta 392/00 -).
  • LAG Hessen, 19.02.2004 - 9 TaBV 95/03

    Beratungsanspruch; Betriebsrat; Betriebsänderung; Beratungsanspruch;

    Für die Auseinandersetzung um die Beteiligungsrechte ist je vier bis fünf betroffene Arbeitnehmer einmal der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO festzusetzen (Hess. LAG, Beschlüsse vom 11. Febr. 2004 - 5 Ta 510/03 -, vom 20. Nov. 2003 - 5 Ta 399/03 - und vom 20. Nov. 2000 - 5 Ta 392/00 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2010 - 1 Ta 129/10

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung

    Ein Kriterium, jedoch nicht das allein ausschlaggebende, kann die Zahl der von dem Abbau betroffenen Arbeitsplätze sein (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 11.02.2004 - 5 Ta 510/03; LAG Schleswig - Holstein, Beschl. v. 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01).
  • ArbG Wuppertal, 27.12.2021 - 4 BV 20/21

    Anfechtung Sozialplan, Gegenstandswert Beschlussverfahren

    Vorliegend - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan - hält das Gericht eine Gegenstandswertfestsetzung auf 62.500 Euro, das 12, 5-fache des Ausgangswertes von 5000 Euro für angemessen (vgl. Hess. LAG, 11.02.2004, 5 Ta 510/03).
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