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LAG Hessen, 11.02.2004 - 5 Ta 510/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Hessen, 18.11.2009 - 9 TaBV 39/09
Interessenausgleichsverhandlungen - Anwaltsvergütung - Gegenstandswert
Für die Auseinandersetzung um die Beteiligungsrechte ist je zwanzig betroffene Arbeitnehmer einmal der Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festzusetzen (an die betroffene Arbeitnehmerzahl anknüpfend ebenso Hess. LAG, Beschlüsse vom 11. Febr. 2004 - 5 Ta 510/03 -, vom 20. Nov. 2003 - 5 Ta 399/03 - und vom 20. Nov. 2000 - 5 Ta 392/00 -). - LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01
Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Einigungsstelle, Anfechtung, Sozialplan, …
Bei dem Ausgangsverfahren, Anfechtung des Einigungsstellenspruchs, handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit (so u.a. LAG Hamburg Beschluss vom 24.7.2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LAG Hessen Beschluss vom 11.2.2004 - 5 Ta 510/03 - zitiert nach juris), weshalb die Wertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 S. 2, 2. HS BRAGO zu erfolgen hat. - LAG Hessen, 17.03.2011 - 9 TaBV 59/10
Kostentragungspflicht - Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung im …
Die Geschäftsgebühr berechnet sich aus einem Gegenstandswert von EUR 426.400 Für die Auseinandersetzung um die Beteiligungsrechte ist je fünf betroffene Arbeitnehmer einmal der Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festzusetzen (an die betroffene Arbeitnehmerzahl anknüpfend ebenso Hess. LAG Beschluss vom 27. Aug. 2009 - 9 TaBV 39/09 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 9; Hess. LAG Beschlüsse vom 11. Febr. 2004 - 5 Ta 510/03 -, vom 20. Nov. 2003 - 5 Ta 399/03 - und vom 20. Nov. 2000 - 5 Ta 392/00 -).
- LAG Hessen, 19.02.2004 - 9 TaBV 95/03
Beratungsanspruch; Betriebsrat; Betriebsänderung; Beratungsanspruch; …
Für die Auseinandersetzung um die Beteiligungsrechte ist je vier bis fünf betroffene Arbeitnehmer einmal der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO festzusetzen (Hess. LAG, Beschlüsse vom 11. Febr. 2004 - 5 Ta 510/03 -, vom 20. Nov. 2003 - 5 Ta 399/03 - und vom 20. Nov. 2000 - 5 Ta 392/00 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2010 - 1 Ta 129/10
Gegenstandswert - Anfechtung eines Sozialplanes wegen Unterdotierung
Ein Kriterium, jedoch nicht das allein ausschlaggebende, kann die Zahl der von dem Abbau betroffenen Arbeitsplätze sein (vgl. LAG Hessen, Beschl. v. 11.02.2004 - 5 Ta 510/03; LAG Schleswig - Holstein, Beschl. v. 19.12.2005 - 2 TaBV 20/01). - ArbG Wuppertal, 27.12.2021 - 4 BV 20/21
Anfechtung Sozialplan, Gegenstandswert Beschlussverfahren
Vorliegend - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan - hält das Gericht eine Gegenstandswertfestsetzung auf 62.500 Euro, das 12, 5-fache des Ausgangswertes von 5000 Euro für angemessen (vgl. Hess. LAG, 11.02.2004, 5 Ta 510/03).